02.09.2010 Infos No Comments

Grundbucheintrag: Steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nachgereicht werden (OLG)

Ein Grundstückserwerber darf nach § 22 GrEStG erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Fehlt eine solche Bescheinigung, darf sein Antrag auf Eintragung jedoch nicht sofort zurückgewiesen werden, entschied das OLG.

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